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Gender

Die Querschnittsmaterie Legal Gender Studies beschäftigt sich mit rechtstheoretischen und rechtstatsächlichen Grundfragen an Schnittstellen von Privat-, Arbeits-, Verfassungsrecht, Grundrechten und internationalem Recht. Soweit das Verhältnis der nationalen Gerichte untereinander sowie der Einfluss der Rechtsprechung des EGMR oder des EuGH betroffen ist, berühren diese Fragestellungen überwiegend den Bereich des „Governance“. Aktuelle gesellschaftspolitische Fragen wie zB die Stellung von Eingetragenen Partnern, der Identität im Zusammenhang mit dem Geschlecht (Transsexualität, Intersexualität, Beschneidung), betreffen sowohl grundsätzliche rechtsphilosophische Fragen des Menschseins und der gesellschaftlichen Konstruktion von Geschlecht. Ebenso werden gesellschaftsrelevante rechtssoziologische Fragestellungen als auch solche des Antidiskriminierungsrechts gestellt. Dabei berühren diese Themen gesellschaftliche Phänomene, die nur mit einem Blick auf die geschichtliche Entwicklung angemessen erforscht werden können.

Insbesondere im Fachbereich Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung werden in den Schwerpunkten Privatrechtsgeschichte (Familienrechtsentwicklung) und Strafrechtsgeschichte  die Bereiche Frauen und Geschlechterforschung mitberücksichtigt.

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