Allgemeine Informationen

Generell gilt:
- Vorlesung: Es werden 3 Prüfungstermine angeboten.
- Kurs: Ist eine Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht. Bei negativer Beurteilung haben die Studierenden den Kurs zu wiederholen, außer es wird ein entsprechender Wiederholungstermin angeboten.
- Eine gesonderte Anmeldung zum Prüfungs-Haupttermin aus den Kursen ist nicht notwendig, da gleichzeitig mit der Anmeldung zum Kurs zu Semesterbeginn - der einen immanenten Prüfungscharakter hat - eine Anmeldung zum Prüfungstermin Ende des Semesters erfolgt.
- Ein PrüferInnenwechsel ist grundsätzlich erst nach der zweiten negativen Beurteilung möglich. Das Einverständnis der betroffenen Lehrenden ist einzuholen, bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Fachbereich über das Prozedere.
- Die Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind ausschließlich über UNIGRAZonline zu tätigen. Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzumelden.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Prüferin / der Prüfer bestimmen, dass die Kandidatin / der Kandidat erst nach Ablauf von acht Wochen neuerlich zur Prüfung zugelassen wird (§ 31 Abs. 3 studienrechtliche Bestimmungen der Satzung).
Im Speziellen gilt:
Das Fach Österreichische und Europäische Rechtsentwicklungen ist lt. Studienplan im 1. Abschnitt als 2stündige Vorlesung (VO) und 2stündiger Kurs (KS) zu absolvieren. Im Rahmen dieser 4 Semesterstunden ist Österreichische Rechtsgeschichte I (Öffentliches Recht) und Österreichische und Europäische Rechtsentwicklungen II (Privatrechtsentwicklung) verpflichtend abzulegen. Welche hiervon als KS und VO gemacht werden, bleibt den Studierenden überlassen.
Österreichische und Europäische Rechtsentwicklungen III kann im neuen Studienplan nur im 3. Abschnitt anerkannt werden. Um diese Lehrveranstaltung anzumelden, ist es Voraussetzung, dass der 1. Studienabschnitt abgeschlossen ist.
Den Studierenden wird der Besuch der Vorlesung Römisches Recht I vor der Absolvierung des Kurses Römisches Recht II empfohlen, da in der Vorlesung grundlegendes Wissen vermittelt wird, welches im Kurs zur Vertiefung der Thematik unbedingt notwendig ist.
Ihr Kontakt in den Fachbereichen
Studienrelevante Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adressen