Hannes, ein Österreicher, hat Helga, einer Deutschen, ein Auto verkauft und es ihr zwei Monate später übergeben. Helga hat das Auto Jean, einem Franzosen, verkauft, der sollte ein Monat später kommen, um es zu übernehmen. In der Folge stellt sich heraus, dass Hannes zur Zeit des Kaufvertrages noch nicht volljährig war, zur Zeit der Besitzübertragung aber schon.
Alle drei behaupten, der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Autos zu sein: Helga aufgrund der Besitzübertragung; Hannes wegen der Nichtigkeit des Kaufvertrages mit Helga; Jean, weil er mit Helga einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Wenn Sie überrascht sind, dass alle drei Recht haben - jede/r nach der eigenen Rechtsordnung - und mehr über solche Unterschiede zwischen europäischen Zivilrechtsinstituten erfahren möchten sowie über ihre Entstehungsgründe,
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