Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 verpflichtend umzusetzen ist, fordert von Unternehmen und anderen Einrichtungen entsprechende Maßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und bereitet den Datenschutz-Verantwortlichen noch einiges Kopfzerbrechen. An der Universität Graz stehen Datenschutzbeauftragte Birgit Strauß-Koscher und Datenschutzkoordinatorin Nadine Probst allen MitarbeiterInnen für Fragen zum Thema zur Verfügung.
Mehr Informationen unter https://datenschutz.uni-graz.at
Grazer Datenschutzgespräche
Auch die jüngsten Grazer Datenschutzgespräche nahmen sich der DSGVO an – und verzeichneten einen BesucherInnen-Ansturm. 220 TeilnehmerInnen hatten sich zur Veranstaltung am 14. Mai 2018 angemeldet, weshalb diese in den großen Hörsaal im RESOWI-Zentrum verlegt wurde.
Nach der Eröffnung durch Christian Bergauer vom Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Leiter der Veranstaltungsreihe, informierte Nadine Probst in ihrem Impulsvortrag über die neuen Pflichten der Verantwortlichen nach der DSGVO. Diese wurden in der anschließenden Diskussionsrunde von ExpertInnen besprochen.
„Viel Dokumentation, wenig Revolution. Zudem verlagert sich viel Compliance-Verantwortlichkeit von der Datenschutzbehörde zu den Rechtsunterworfenen“, beurteilte Bernhard Horn von der Österreichischen Nationalbank die Neuerungen. Für Michael Suda von der Datenschutzbehörde in Wien muss „die DSGVO als neues Datenschutzrecht ihre praktische Anwendbarkeit in Verbindung mit dem österreichischen Verfahrensrecht erst unter Beweis stellen“. Durchaus positiv bemerkte Clemens Thiele, Rechtsanwalt aus Salzburg: „Die DS-GVO stärkt die Souveränität jedes Einzelnen, über die Nutzung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Für Facebook, Google & Co gilt: Wer in der EU Produkte anbietet, muss künftig EU-Datenschutzrecht beachten – und zwar unabhängig davon, wo der Server steht.“
Thursday, 17 May 2018