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Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung

Es ist Aufgabe der Rechtsgeschichte, die geschichtliche Entwicklung der Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit zu erschließen. Dabei geht es mehr als um das Phänomen der Veränderbarkeit des Rechts: Es geht um die Frage, warum sich Recht ändert. So soll sichergestellt werden, dass die Studierenden jene Kritikfähigkeit erwerben, die sie als AbsolventInnen eines rechtswissenschaftlichen Studiums von bloßen Rechtskundigen unterscheidet. Diese Grundlagenfunktion kann nur dann erfüllt werden, wenn dauernde Vergänglichkeit im Recht in einem in sich geschlossenen Darstellungsverlauf gezeigt wird.

Eine zweite Funktion der Rechtsgeschichte ist die Rechtsgestaltungsfunktion. Rechtsgeschichte liefert jenen empirisch abgesicherten Erfahrungsbestand, der die Juristin/den Juristen befähigt, an der künftigen Entwicklung von Recht kreativ und losgelöst von den positivistischen Vorgängen mitwirken zu können. Die Rechtsgeschichte zeigt Recht als Kulturprodukt und soll den Studierenden die Möglichkeit geben, über die Grenzen der eigenen aktuellen Rechtsordnung hinaus Recht als Ergebnis politisch-historischer, sozialer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse zu verstehen.

In der dritten Funktion kann die Entwicklung einzelner Institute, Institutionen und Normen dargestellt werden. Auch auf der Ebene der Institutionengeschichte gilt es, die verschiedenen Einflüsse verständlich und nachvollziehbar zu machen. Es ergibt sich somit auch hier über den dogmatischen Rahmen hinaus eine wesentliche rechtspolitische / rechtssoziologische Funktion der Rechtsgeschichte als Wirkungsgeschichte.

Die/der Studierende wird somit in einem frühen Stadium geschult, Recht flexibel zu verstehen und sich nicht auf die bloße Auslegung von Normen zu beschränken. Mehr als geltendrechtliche Fächer bietet die Rechtsgeschichte die Möglichkeit, im Sinne eines kritischen Rückblickes Stärken und Schwächen rechtlicher Entscheidungsvorgänge zu durchleuchten und auf ihren Gerechtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Hierbei ist stets auf das Zusammenwirken von Recht und „außerrechtlichen“ Faktoren Rücksicht zu nehmen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs forschen und publizieren in den verschiedenen Bereichen der Rechtsgeschichte - von deren Anfängen bis zur Gegenwart -. und zu europäischen Rechtsentwicklungen vom Entstehen einer Europaidee bis zur rechtspolitischen Weiterentwicklung. Öffentliches Recht, Strafrecht, Privatrecht werden in ihrer rechtshistorischen Entwicklung und europäischen Dimension dargestellt und auch spezielle Themenbereiche wie etwa Justizgeschichte, Polizeigeschichte, Gender, Rechtsikonographie oder Universitätsentwicklungen werden behandelt.

Kontakt

Sekretariat des Fachbereichs Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
Universitätsstraße 15/A1 A-8010 Graz
Isabella Harkam Telefon:+43 (0)316 380 - 3280
Fax:+43 (0)316 380 - 9410

Mo. - Do. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

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