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Römisches Recht

In tiefer Trauer und inniger Verbundenheit gibt der Fachbereich Römisches Recht am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen (vormals Institut für Römisches Recht, antike Rechtsgeschichte und Neuere Privatrechtsgeschichte) den Tod von em. Univ.-Prof. Dr. Gunter Wesener bekannt.

 

Prof. Wesener hat Zeit seines Lebens mit Freude an der Universität Graz gewirkt. Er war mehrfach Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und hat als Professor für Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit große Beachtung und internationales Renommee in der Wissenschaft erlangt. Bei Generationen von Studierenden und beim akademischen Nachwuchs war er als inspirierender Lehrer äußerst beliebt und am Institut als bescheidener, höflicher sowie immer hilfsbereiter Mensch höchst geschätzt.

Wir werden Prof. Wesener sehr vermissen und ihn stets in dankbarer und wertschätzender Erinnerung behalten.

 

 

Aus der praktischen und theoretischen Arbeit der römischen Rechtsgelehrten ist ein nach wissenschaftlichen Kriterien entwickeltes juristisches Instrumentarium entstanden, das zur Grundlage eines europäischen und schließlich weltweit rezipierten Rechtsdenkens geworden ist. Das Recht der Römer – von den XII Tafeln bis zu Kaiser Iustinian mehr als 1000 Jahre umfassend – nimmt im Mittelalter die Gestalt des weltlichen und kirchlichen Rechts (Corpus Iuris Civilis, Corpus Iuris Canonici) an. Im 19. Jahrhundert werden Terminologie, Methoden und Logik der romanistischen Rechtswissenschaft in die nationalen Gesetzgebungswerke wie Code civil, ABGB oder BGB übernommen. Auch in anderen Bereichen wie etwa dem Strafrecht oder der Rechtssoziologie ist der nachhaltige Einfluss der römischen Rechtskultur spürbar.

Das Römische Recht steht sinnvollerweise am Beginn der juristischen Ausbildung, weil seine Quellen, insbesondere die Digesten, einen Schatz gelöster Rechtsfälle enthalten. Dabei werden Überlegungen angestellt, die juristisches Denken und Entscheiden in unübertroffener Schärfe und Konsistenz demonstrieren. Das reflektierende Nachvollziehen dieser vorgegebenen Entscheidungen von Rechtsfällen vermittelt den Studierenden die für JuristInnen unverzichtbare Falllösungskompetenz. In den am Fachbereich angebotenen Lehrveranstaltungen eignen sich die Studierenden eine universell einsetzbare Fachsprache an und lernen so Argumentationstechniken für Analyse und Lösung individueller Fälle. Sie erfassen Rechtsprobleme in sich verändernden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontexten und erfahren, wie Normen flexibel an neue gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst werden können. Historisches und analytisches Denken, verbunden mit schichtenspezifischem und geschlechterdifferenziertem Problembewusstsein, und die Fähigkeit, die Wechselwirkung und Verflechtung von Rechtsmaterien zu erkennen sowie Rechte und Regelwerke synchron und diachron zu vergleichen, sind die Kompetenzen, die der Fachbereich Römisches Recht den AbsolventInnen der Rechtswissenschaft vermittelt.  

Die kontinentaleuropäischen Kodifikationen haben in vielfältiger Weise Rechtsinstitute, Prinzipien und termini technici aus dem römischen Recht übernommen. In diesem Zusammenhang erweist sich das Fach als ein rechtsdogmatisches und bietet einen hervorragenden Zugang zur europäischen Rechtskultur. Der im Fach übliche Vergleich von Rechtsordnungen trägt wesentlich dazu bei, die unterschiedlichen Herangehensweisen an juristische Problemstellungen zu erkennen und dabei einen möglichst objektiven Standpunkt zu gewinnen. Indem Studierende mit der Tatsache konfrontiert werden, dass zahlreiche rechtliche Institute und Lösungsansätze vielmehr räumlichen als universellen Charakter haben, erwerben sie die Fähigkeit zur kritischen Analyse geltender Gesetze und Rechtsordnungen.

Der Fachbereich Römisches Recht forscht unter anderem innerhalb der universitären Forschungsschwerpunkte „Kultur- und Deutungsgeschichte Europas“ sowie „Heterogenität und Kohäsion“. Schwerpunkte bilden dabei Schuld- und Sachenrecht, Personen- und Familienrecht; Straf-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Kulturanthropologie, Soziologie und Ökonomie der Antike, Antikenrezeption, Epistemologie, Historiographie, Ideengeschichte, Rechtssoziologie der Geschlechterbeziehungen, Rechtstraditionen und Familienrechtsreformen in Europa (18.-20. Jahrhundert), Gerichtsrhetorik, Medizinrecht.

Sekretariat des Fachbereichs Römisches Recht

Fachoberinspektorin

Irene Künl

Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Universitätsstraße 15/B1
A-8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3270


Hannes Mayer

Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Universitätsstraße 15/A1
A-8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3271
Mobil:+43676 366 5515

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