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Freitag, 20.01.2017

Das Menschenrecht auf Demokratie

 ©Héctor Morales-Zuniga

Der Rechts- und Sozialphilosoph Stephan Kirste sprach bei der Veranstaltungsreihe Graz Jurisprudence Talks

Seit November 2016 veranstaltet der Fachbereich Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie die Veranstaltungsreihe Graz Jurisprudence Talks, in welcher internationale Wissenschaftler ihre Forschungsarbeit präsentieren und mit dem Publikum diskutieren.

Professor Matthias Klatt hat für den gestrigen Talk Stephan Kirste von der Paris Lodron Universität Salzburg eingeladen. Der Professor für Rechts- und Sozialphilosophie präsentierte seine Forschungsarbeit zum Thema Menschenrecht auf Demokratie. In seinem Vortrag erläuterte er den inneren Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Demokratie, welchen er in der positiven Freiheit verwurzelt sieht.

Positive Freiheit bedeutet Selbstbestimmung. Ein Individuum kann selbst bestimmen, wie es sich innerhalb eines Rechtsrahmens verhält. Verwirklicht wird die positive Freiheit aber nur dann, wenn dieser Rechtsrahmen auch in einem öffentlichen Diskurs errichtet wird, welcher für jeden Einzelnen offen ist. Demokratie in diesem Sinne ist nicht auf Wahlen beschränkt sondern eingebettet in ein viel breiteres Recht auf Mitbestimmung.

Die Basis dieses Rechts auf Demokratie sieht Kirste wie einen Mühlstein, den die Menschen konstant bewegen, indem sie sich an der Setzung und Veränderung ihres eigenen Rechts beteiligen. „Es ist Ausdruck der individuellen Freiheit“, so der Forscher.

Am Ende des spannenden Vortragsabends stellte sich Professor Kirste auch den kritischen Fragen des Publikums. Offen blieb letztlich die Frage, was passieren würde, wenn die Demokratie durch die Demokratie selbst abgeschafft werden würde.

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