Am 31. Juli 2016 verstarb in Graz der emeritierte ordentliche Universitätsprofessor für Römisches Recht DDr. Georg Klingenberg. Der international angesehene und äußerst beliebte Romanist wurde am 31. Jänner 1942 in Graz geboren, wo er nach der Reifeprüfung am Akademischen Gymnasium das Studium der Rechtswissenschaften und der Staatswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz absolvierte. Im Jahre 1966 promovierte er zum Dr. iur., drei Jahre später folgte die Promotion zum Dr. rer. pol. Im Zuge seiner Ausbildung besuchte Prof. Klingenberg Kurse zur Rechtsvergleichung in Straßburg, Turin, Madrid sowie Triest und erlangte das Diplôme d’études supérieures de droit comparé. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis entschied er sich, seinem Interesse für das Römische Recht folgend, für eine Rückkehr zur Alma Mater und nahm 1970 eine Stelle als Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Karl-Franzens-Universität Graz an. Im Jahre 1978 erfolgte die Habilitation für das Fach „Römisches Recht“. Seine Lehrer und Vorbilder waren Prof. Arnold Kränzlein und Prof. Gunter Wesener. Begleitet wurde Prof. Klingenbergs wissenschaftliches Schaffen von einer kontinuierlichen Lehrtätigkeit an der Universität Graz. Zudem unterrichtete er auch an anderen Universitäten (1979/80 und 1985/86 an der Universität Wien; 1987/88 an der Universität München). Am 5. September 1991 wurde er zum ordentlichen Universitätsprofessor für Römisches Recht an der Johannes-Kepler-Universität Linz ernannt. An dieser Universität fungierte er ab 1992 als Koordinator für Erasmus-Studien und war von 1995 bis 1997 Vorsitzender des Fakultätsgremiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Prof. Klingenberg betreute mehrere Dissertationen sowie die Habilitation von ao. Prof. Markus Wimmer (2002). Trotz seiner zahlreichen Verpflichtungen in Linz bewahrte Prof. Klingenberg seiner Heimat-Universität Graz die Treue und hielt über viele Jahre Lehrveranstaltungen zum Römischen Recht ab. Auch nach seiner Emeritierung im Jahr 2010 setzte er seine Forschungs- und zur großen Freude der Studierenden seine Lehrtätigkeit fort, die er im Herbst 2015 aus gesundheitlichen Gründen einstellen musste.
Im Zentrum der Forschungen des im Inland und im Ausland anerkannten Wissenschafters standen insbesondere das römische Privatrecht sowie öffentlich-rechtliche Fragen. Der Titel seiner Habilitationsschrift lautete „Commissum. Der Verfall nichtdeklarierter Sachen im römischen Zollrecht“ (1977). Darauf folgte ein überaus umfangreiches Œuvre. Die hier exemplarisch genannten Beiträge sollen einen kleinen Einblick in die vielfältige Forschung des exzellenten Exegeten und Philologen geben: Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl (1979), Die Frau im römischen Abgaben- und Fiskalrecht (1983), Das römische Grabrecht in Norikum (1988), Zwangsarbeit als Gegenstand von Rechtsgeschäften im römischen Ägypten (1989), Die Ersitzung während des Eigentumsprozesses (1992), Eviktion durch iniuria iudicis (1995), Autonomia locale e governo imperiale nelle province asiane (2002), Die Restitutionsankündigung des Lepidus (2005), Gefahrtragungsprobleme bei atypischen Geschäften über Sklaven (2006), Die Ersitzung von partes fundi (2009), Zur mittelbaren iniuria (2014). Sein letzter wissenschaftlicher Beitrag in einem italienischen Sammelband wird im Herbst an der Sorbonne präsentiert werden. Besonders hervorzuheben ist noch seine Monographie „Corpus der Römischen Rechtsquellen zur Antiken Sklaverei“ (2005). Für ihn war außerdem der philosophische Gedanke, dass alles Seiende als Gewordenes zu verstehen sei, leitend. Als versierter Rechtsvergleicher sah er stets die Bezüge, Kontinuitäten und Diskontinuitäten des antiken und geltenden Rechts. Er war außerdem ein eifriger Rezensent (ca. 50 Buchbesprechungen) und war regelmäßig auf Symposien als multilingualer Referent vertreten.
Neben seiner internationalen Forschungstätigkeit auf höchstem Niveau hat sich Prof. Klingenberg auch mit herausragendem Engagement der Vermittlung des Römischen Rechts an Studierende verschrieben. Sein in Zusammenarbeit mit Peter Apathy und Herwig Stiegler bzw. ab 2007 mit Martin Pennitz verfasstes Lehrbuch „Einführung in das römische Recht“ erschien heuer bereits in 6. Auflage und stellt einen von den Studierenden sehr geschätzten Lernbehelf dar. Zudem war Prof. Klingenberg an der Universität Linz wesentlich an der Entwicklung des Fernstudiums beteiligt. Er konzipierte den sog. „Medienkoffer Römisches Recht“, bestehend aus einer DVD und mehreren Handbüchern, und ermöglichte durch dessen didaktisch perfekte Gestaltung auch berufstätigen Studierenden einen Königsweg zum Römischen Recht.
Prof. Klingenberg war ein überaus beliebter Vortragender des Römischen Rechts an der Universität Graz. Trotz des frühen Termins seiner Vorlesung (immer montags, 8.00 Uhr) stürmten die Studierenden seine Lehrveranstaltung und ließen sich von seinem Enthusiasmus und seiner außergewöhnlichen Gabe, komplexe Sachverhalte anschaulich und verständlich zu erklären, mitreißen. Abgesehen von der Vorlesung zum römischen Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht und dem Kurs zum römischen Schuldrecht hielt Prof. Klingenberg noch den Lateinkurs im Rahmen des Studienberechtigungslehrganges. Bereits dort gelang es ihm immer wieder, StudienanfängerInnen für die lateinische Sprache und das römische Recht zu begeistern. Sein stets höflicher, menschlicher Umgang und seine große Geduld mit allen Studierenden sowie sein gerechtes Beurteilungsschema trugen zu seiner Beliebtheit bei ganzen Generationen von Juristinnen und Juristen bei.
Auch unter Kolleginnen und Kollegen war Georg Klingenberg nicht nur fachlich höchst anerkannt, sondern auch als Mensch zutiefst geschätzt. Immer hatte er ein offenes Ohr für die Fragen der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nahm sich Zeit für die Besprechung von komplizierten Digesten-Exegesen, wobei es ihm immer gelang, unser Verständnis für das römische Rechtsdenken zu vertiefen. Vor allem dem jungen wissenschaftlichen Nachwuchs stand Prof. Klingenberg oft mit nützlichen, die Arbeit fördernden Ratschlägen zur Seite. Gern erinnern wir uns an Gespräche mit ihm, die geprägt waren von seiner bescheidenen Art sowie von seinem pointierten Humor und seiner Schlagfertigkeit.
In tiefer Betroffenheit ist es uns ein Anliegen, den Angehörigen unser Mitgefühl auszusprechen. Prof. Klingenbergs fachliche Expertise, seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft sowie sein freundliches, zuvorkommendes Wesen werden wir immer in dankender Erinnerung behalten.