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Freitag, 24.11.2017

Über die Richtigkeit des Rechts

Die Graz Jurisprudence Talks gingen Donnerstag, 23. November 2017, in die dritte Runde. Univ.-Prof. Dr. Matthias Klatt vom Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen lädt im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe ForscherInnen ein, die aus ihrer aktuellen Arbeit berichten.

Den ersten GJ Talk des Studienjahres 2017/18 hielt der Rechtsphilosoph Dr. Andrej Kristan von der Universität Girona. Andrej Kristan hat 2015 den renommierten „European Award of Legal Theory“ erhalten. Der gebürtige Slowene widmete sich in seinem Vortrag der Frage der (Un)Richtigkeit endgültiger juristischer Entscheidungen. In seinem Vortrag greift Kristan eine bis heute sehr weit verbreitete Theorie des berühmten Rechtsphilosophen H.L.A. Hart auf. Letzterer unterscheidet die rechtliche Geltung endgültiger Entscheidung von ihrer rechtlichen Richtigkeit. Daher können auch rechtlich unrichtige Entscheidungen rechtlich verbindlich sein. „Ich möchte überprüfen, ob Harts weithin akzeptiertes Verständnis einer philosophischen Überprüfung standhält“, so der Vortragende.

„Folgt man Harts Auffassung von der Richtigkeit letztgültiger Entscheidungen, läuft dies unweigerlich auf einen Widerspruch hinaus“, so Andrej Kristan. Diesen Widerspruch hält der Vortragende für seine ZuhörerInnen an der Tafel fest: Es ist rechtlich richtig, das zu tun, was rechtlich nicht richtig ist. Was bedeutet dann aber „rechtlich richtig“? Mit genau dieser Frage wird das Paradoxon offenbart: folgt man der Entscheidung, indem man das rechtlich Unrichtige umsetzt, so ist dies rechtlich richtig. Folgt man der unrichtigen Entscheidung aber nicht, so handelt man rechtlich falsch. Kristan sieht Harts Fehler in der Grundannahme, dass die Richtigkeit des Ergebnisses rechtlicher Entscheidungen durch Regeln vorherbestimmt ist.

Im gut besuchten Hörsaal 15.14 präsentierte Kristan schließlich seine neue Version des Konzepts, welche den Maßstab der Richtigkeit verwirft. Harts Grundannahme müsse stattdessen durch die pragmatische Grundannahme ersetzt werden, dass RichterInnen vermeintlich mit dem Gesetzgeber übereinstimmen und ihre Entscheidungen auf den Akten dieser Gesetzgebung beruhen. Eine Entscheidung könne dann nur an dem Maßstab gemessen werden, ob sie tatsächlich sämtliche fallrelevanten Rechtsakte des Gesetzgebers in Betracht zieht beziehungsweise ob sie mit diesen Rechtsquellen vereinbar ist oder nicht. Wird sie diesem Maßstab nicht gerecht, so führt dies nicht unweigerlich zur Unrichtigkeit, sondern zur Frage, ob die Entscheidung dann tatsächlich noch als richterlich betrachtet werden kann.

Im Anschluss an den spannenden Vortrag stellte sich Andrej Kristan den kritischen Fragen des Publikums. Auf die Frage, ob man das Paradoxon nicht einfach umschiffen könne, wenn man die Richtigkeit vom Kriterium der Gültigkeit unterscheidet, entgegnete der Vortragende: „Diese Möglichkeit ist natürlich gegeben. Ich wollte hingegen den Widerspruch aufzeigen, dass man nach Harts eigener Rechtstheorie das Paradoxon nicht gleichzeitig auflösen und die Theorie Harts verteidigen kann.“

Der nächste Graz Jurisprudence Talk findet bereits am 12. Dezember 2017 statt. Dann spricht Dott.ssa Chiara Valentini zum Thema „Constitutional Adjudication, Judicial Dialogue and Overlapping Doctrines“.

Erstellt von Lisa Sonnleitner & Gerhild Leljak

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