Fachbereichsleiterin Evelyn Höbenreich
In Rom liegt der Ursprung der Idee, die wir von Recht haben. Die Entfaltung und Verbreitung der römischen Rechtskultur war ein Jahrhunderte andauernder Prozess mit globalen Auswirkungen. Wie Jurist:innen wissen, ist ihr Instrumentarium terminologisch, strukturell und inhaltlich ein Erbe aus der Antike. Ohne das unter Kaiser Justinian geschnürte, seit dem Humanismus so benannte Corpus Iuris Civilis gäbe es keine Privatrechtsordnungen, wie sie uns heute selbstverständlich erscheinen. Allgemeiner gäbe es auch keine juristischen Diskurse, wie sie unsere Wissenschaft und Praxis auszeichnen. Die Mitglieder des Fachbereichs stehen für diese bewährte Tradition, setzen aber auch die in Graz begründete Schule der „Antiken Rechtsgeschichte“ fort, die nicht nur das öffentlich-institutionelle Recht oder das Strafrecht der Römer in den Fokus der Forschung holt. Publikationen aus der Leda-Reihe.
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