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Mit dem Anstoß zur Forcierung des gerichtlichen Vergleichs ist im November 2024 ein prozessrechtliches Thema ausgerollt worden, das sich im Detail auf die richterliche Tätigkeit der Streitschlichtung und der Ausgleichsmittlung bezieht. Im engeren Sinn liegt der Fokus auf dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem jedoch eine eingeschränkt diskurs-, vermittlungs- und vergleichsfreundliche Ausrichtung nachgesagt wird.
Der Überprüfung dieser Annahmen dient der nächste Schritt in Form eines „Follow-ups“, das sich den Vergleichsnotwendigkeiten insbesondere durch Ausleuchten einzelner Verfahrensarten und verwaltungsrechtlicher Materien, nämlich den Umweltverträglichkeitsprüfungen, dem Dienst- und Besoldungsrecht und dem Steuerrecht, nähert.